Ärzte- Information
Die Medizinische Hauskrankenpflege wird durch Ihren Arzt/oder Ärztin verordnet.
Die Leistung umfasst ausschließlich diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen DGKP.
Diese Leistungen sind zum Beispiel:
Verabreichung von speziellen Injektionen oder Infusionen, Sondenernährung (künstliche Ernährung), Wundversorgung (Dekubituspflege), Stoma-, Fistel- und Katheterpflege.
Die medizinische Hauskrankenpflege ersetzt bzw. verkürzt in diesem Fall einen Spitalsaufenthalt oder vermeidet
eine Stationäre notwendige Maßnahme.
Bei den Vertragspartnern der Österreichischen Gesundheitskasse ist die medizinische Hauskrankenpflege mit längstens vier Wochen begrenzt und für diesen Zeitraum bewilligungsfrei. Sie kann jedoch nach einer Chefärztlichen Bewilligung durch die ÖGK verlängert werden.